AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Treuhandservice

Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Alstran Spedition (nachfolgend „Treuhänder“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Käufer“ genannt) im Rahmen des angebotenen Treuhandservices. Dieser Service dient der Absicherung von Online-Käufen durch eine unabhängige Zahlungsabwicklung in Kombination mit einer Warenprüfung und dem Transport.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.1 Der Treuhänder agiert grundsätzlich zugleich als Spediteur der Ware. Soweit logistische Dienstleistungen erbracht werden, arbeitet der Treuhänder auf Basis der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen für das Speditionsgewerbe.

1.2 Der Treuhandservice umfasst neben der Zahlungsabwicklung eine Überprüfung des Fahrzeuges bzw. der Maschine sowie der dazugehörigen Dokumente vor der Verladung. Diese Prüfung beinhaltet:

  • Technische Inspektion: Funktionsprüfung von Motorstart, Lichtanlage, Blinkern und Bremsen.
  • Optische Kontrolle: Sichtprüfung des Zustands von Front, Heck und Seiten.
  • Dokumentation: Erstellung eines Übernahmeprotokolls über den festgestellten Zustand.

Sollten bei der Prüfung Auffälligkeiten oder Abweichungen festgestellt werden, wird der Auftraggeber umgehend vom Treuhänder (per E-Mail oder Telefon) benachrichtigt, bevor die Verladung erfolgt.

§ 2 Zahlungsabwicklung und Weisungsrecht

2.1 Der Auftraggeber überweist den vereinbarten Gesamtrotrag (Kaufpreis, Frachtkosten und Treuhandgebühr) vorab auf ein eigens dafür eingerichtetes, gesichertes Treuhandkonto des Treuhänders. Die Bankdaten werden dem Auftraggeber mit der Transportbestätigung mitgeteilt.

2.2 Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst, wenn alle zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Bedingungen (insbesondere die mangelfreie Übergabe/Zustellung bzw. der Ablauf der Prüffrist) erfüllt sind.

2.3 Erhält der Treuhänder aufgrund der Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung (§ 1.2) vom Auftraggeber die Weisung, die Ware nicht zu übernehmen, so ist dieser Weisung unbedingt Folge zu leisten. In diesem Fall wird der Kaufpreis an den Auftraggeber zurückerstattet.

§ 3 Transport und Haftung

3.1 Als Spediteur sorgt der Treuhänder für den auftragsgemäßen und sicheren Transport der Ware vom Verkäufer zum Käufer.

3.2 Haftungsumfang: Der Treuhänder haftet für nachgewiesene Schäden, die auf dem Transportweg (ab Übernahme bis Ablieferung) entstanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen für Frachtführer/Spediteure. Für die generelle Beschaffenheit der Kaufsache (z. B. versteckte Mängel, die bei einer Sichtprüfung nicht erkennbar waren) übernimmt der Treuhänder keine Gewährleistung, da er nicht der Verkäufer der Ware ist.

§ 4 Entgelte und Provisionen

4.1 Für die Durchführung des Treuhandservices wird zusätzlich zu den Transportkosten eine Provision erhoben. Diese richtet sich nach dem Kaufpreis des zu transportierenden Objekts.

4.2 Die Gebührenstaffelung gestaltet sich wie folgt:

Warenwert / Kaufpreis Treuhandgebühr (netto)
bis 5.000 € 50,00 €
bis 10.000 € 100,00 €
bis 20.000 € 150,00 €
über 20.000 € 250,00 €

4.3 Die Treuhandgebühr ist zusammen mit dem Kaufpreis und den Frachtkosten bei Auftragserteilung fällig und auf das Treuhandkonto zu entrichten.

§ 5 Schriftform

Der Vertrag und alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 7 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Hauptsitz des Auftraggebers (Käufers) als vereinbart.