Treuhandbedingungen

Treuhandbedingungen

Bedingungen für die Nutzung des Alstran Spedition Treuhandservices

Diese Treuhandbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Alstran Spedition (nachfolgend „Treuhänder“) und den Parteien eines Kaufvertrages (Käufer und Verkäufer) im Rahmen der sicheren Zahlungsabwicklung und Warenübergabe.

§ 1 Leistungsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Der Treuhänder bietet einen Treuhandservice an, um die Sicherheit bei Transaktionen von Fahrzeugen, Maschinen und hochwertigen Gütern zu erhöhen. Der Treuhänder agiert hierbei als neutrale dritte Partei, die den Kaufpreis verwahrt, bis die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

1.2 Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils neuesten Fassung.

§ 2 Der Treuhandprozess

Der Treuhandservice folgt einem strikten, definierten Ablauf, um beide Parteien zu schützen:

1

Einzahlung auf das Treuhandkonto

Der Käufer überweist den vollen Transaktionsbetrag (Kaufpreis + Treuhandgebühr + ggf. Transportkosten) auf das insolvenzgesicherte Treuhandkonto des Treuhänders.
2

Sicherung und Bestätigung

Nach Geldeingang informiert der Treuhänder den Verkäufer schriftlich über die Sicherung der Summe. Erst jetzt wird der Verkäufer aufgefordert, die Ware für den Versand freizugeben oder den Transport zu initiieren.
3

Lieferung und Prüfung (Inspektionsphase)

Die Ware wird zum vereinbarten Bestimmungsort geliefert. Nach Ankunft beginnt die vereinbarte Prüffrist (in der Regel 14 Tage, sofern nicht anders im Kaufvertrag geregelt). In dieser Zeit hat der Käufer das Recht, die Ware auf Übereinstimmung mit der Beschreibung zu prüfen.
4

Freigabe und Auszahlung

Bestätigt der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt oder läuft die Prüffrist ohne Mängelanzeige ab, gibt der Treuhänder die Kaufsumme zur Auszahlung an den Verkäufer frei.

§ 3 Gebühren und Kosten

Für die Bereitstellung des Treuhandkontos, die Überwachung der Transaktion und die administrative Abwicklung erhebt der Treuhänder eine Servicegebühr.

Treuhandgebühr: 2,5% des Transaktionswerts

Sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, berechnet sich die Gebühr auf Basis des Brutto-Kaufpreises der Ware. Die Gebühr ist zusammen mit dem Kaufpreis einzuzahlen.

3.2 Etwaige Bankgebühren für Auslandsüberweisungen oder Währungsumrechnungen gehen zu Lasten der jeweiligen Partei.

3.3 Kommt das Geschäft nicht zustande (z.B. durch berechtigten Widerruf des Käufers), wird die Treuhandgebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand einbehalten, sofern der Abbruch nicht durch Verschulden des Treuhänders verursacht wurde.

§ 4 Pflichten des Käufers

  • Der Käufer ist verpflichtet, den vollständigen Betrag fristgerecht einzuzahlen.
  • Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Eintreffen prüfen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken.
  • Die Freigabe der Zahlung ist unverzüglich zu erteilen, wenn die Ware der Beschreibung entspricht.

§ 5 Pflichten des Verkäufers

  • Der Verkäufer garantiert, dass die Ware sein freies Eigentum ist und frei von Rechten Dritter ist.
  • Der Verkäufer darf die Ware erst versenden, wenn der Treuhänder den Geldeingang bestätigt hat.

§ 6 Haftungsausschluss

6.1 Der Treuhänder haftet nicht für die Beschaffenheit, Qualität, Funktionsfähigkeit oder Rechtsmängel der gehandelten Ware. Der Treuhänder ist lediglich Abwickler der Zahlung und des Transports.

6.2 Der Treuhänder haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Treuhänder nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

§ 7 Rückabwicklung

Sollte der Käufer im Rahmen der Prüffrist berechtigte Mängel geltend machen und vom Kauf zurücktreten, wird der Treuhandbetrag (abzüglich der Transport- und Treuhandgebühren) an den Käufer zurückerstattet, sobald die Ware wieder beim Verkäufer eingetroffen ist (Zug-um-Zug-Rückabwicklung).